Wenn du wahlberechtigt bist, bekommst Du eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser Karte steht, wo Dein Wahllokal ist (meist in einer Schule in Deiner Nähe). Zur Wahl musst Du außerdem Deinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Du bekommst dann zwei Stimmzettel. Deine Entscheidung triffst Du in einer Kabine. Niemand darf Dir dabei zusehen! Die Stimmzettel wirfst Du verschlossen in die Wahlurne. Parteien und KandidatInnen dürfen vor dem Wahllokal keine Werbung machen!
Du hast zwei Stimmen.
Stimme 1 gibst Du einem Kandidaten oder einer Kandidatin aus Deinem Wahlkreis. Er oder sie vertritt Deine Stadt oder Gemeinde direkt im Landtag. Köln hat 7 Wahlkreise ((Link zur Wahlkreiskarte)). Die Kandidaten in Deinem Wahlkreis stellen wir im Laufe der nächsten Woche vor.
Stimme 2 gibst Du einer Partei. Diese Partei hat Listen mit zusätzlichen KandidatInnen aufgestellt. Der oder die erste auf dieser Liste ist der/die SpitzenkandidatIn. Er oder sie möchte MinisterpräsidentIn werden. Eine Übersicht über alle Parteien, die zur Wahl antreten, findest Du ab nächste Woche auf deinkoelndeinewahl.de.
Wenn Du mehrere Kreuze auf einem Wahlzettel machst, etwas daraufschreibst oder durchstreichst oder den Zettel leer lässt, ist Deine Stimme ungültig und wird nicht gezählt.
Mehr wissen:
Landtag Nordrhein-Westfalen
Innenministerium des Landes Nordrheinwestfalen